Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Endkunden

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei Auslegungsfragen, Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung verbindlich.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden für Verkäufe an Verbraucher (im Folgenden „Vertragspartner“) Anwendung.

1.2. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist ein Verbraucher, eine natürliche Person, die bei der Bestellung nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, sondern zu privaten Zwecken handelt.

1.3. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.suspension-lab.com/agb) und auch an den Vertragspartner übermittelt.

1.4. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Suspension Lab und dem Vertragspartner unter Ausschluss aller sonstigen vom Vertragspartner verwendeten Bestimmungen und ungeachtet aller besonderen oder allgemeinen Bedingungen, die allenfalls auf der Bestellung oder auf anderen Dokumenten des Vertragspartners aufscheinen. Sie sind verbindlich für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.5. Zur Rechtsbeziehung zwischen Suspension Lab und dem Vertragspartner zählen insbesondere Verträge über Reparaturen, Servicierung und Umbauten an Fahrrädern, Fahrradkomponenten, Federgabeln und Dämpfern, sowie Verträge über den Verkauf von Fahrrädern und Zubehör, ungeachtet dessen ob es sich um aktuelle oder künftige Geschäftsbeziehungen handelt. Wir kontrahieren ausschließlich unter der Zugrundelegung unserer AGB.

1.6. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen der Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.7. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Suspension Lab sind stets unverbindlich und können ohne Vorankündigung durch das Suspension Lab abgeändert werden, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform (einschließlich E-Mail) als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen des Vertragspartners gelten nur dann als von Suspension Lab angenommen, wenn sie von Suspension Lab ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt werden.

2.2. Die Bestellung des Vertragspartners stellt ein Angebot an Suspension Lab zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Nach Absenden der Bestellung erhält der Vertragspartner eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung bei Suspension Lab. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Suspension Lab in Textform (einschließlich E-Mail) verbindlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.

2.3. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.4. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.5. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr (unverbindlich) erstellt und sind entgeltlich. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

2.6. Pläne, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2.7. Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

 

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.2. Unsere Preise decken den Serviceaufwand und die dazu benötigten Dichtungen und Schmierstoffe. Im Falle eines Defekts ist mit zusätzlichen Reparaturkosten zu rechnen. Die Durchführung erfolgt nach Absprache. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn Vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial (ausgetauschte defekte oder verschlissene Teile) im Zuge von Fahrrad Reparaturen wird von Suspension Lab veranlasst. Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab Fotos der schadhaften Komponenten zu. Eine Rückgabe der Altteile ist auf ausdrücklichen Wunsch vor Beginn der Reparatur möglich. Werden wir gesondert mit der Entsorgung von größeren Mengen oder größeren Gegenständen beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen, zu vergüten.

3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

 

4. Gutscheine

4.1. Wertgutscheine sind vom Kunden entgeltlich erworbene Gutscheine mit einem bestimmten Geldwert und sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, sofern auf dem Gutschein keine längere Gültigkeitsdauer angegeben ist.

4.2. Promotion Gutscheine werden unentgeltlich im Rahmen zeitlich begrenzter Werbe- oder Verkaufsaktionen ausgegeben. Sie können ausschließlich innerhalb des für die jeweilige Aktion vorgesehenen Zeitraums eingelöst werden. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen. Eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Gültigkeit sind ausgeschlossen und können pro Bestellung grundsätzlich nur einmal eingelöst werden, sofern in den Aktionsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist.

4.3. Gutscheine können für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von Suspension Lab eingelöst werden, sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes vermerkt ist.

4.4. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.

4.5. Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Gutscheins erhalten.

4.6. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung besteht kein Anspruch auf Ersatz des Gutscheins.

4.7. Gutscheine sind übertragbar, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist.

 

5. Versandkosten

5.1. Der Kunde trägt die Kosten für Versand und Verpackung ab dem Ort der Niederlassung der Firma Suspension Lab.

5.2. Die Versandkosten findet der Kunde unter: www.suspension-lab.com/shipping

5.3. Transport- und Versandkosten bei Reklamationen: Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsfalls übernimmt Suspension Lab die erforderlichen Versand- und Transportkosten für den Rückversand der reparierten oder ausgetauschten Ware an den Kunden. Die Übergabe bzw. Einsendung der zu reklamierenden Ware an Suspension Lab erfolgt auf Kosten und Organisation des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Beigestellte Ware

6.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.

6.2. Solche vom Kunden beigestellten Geräte und sonstigen Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

 

7. Zahlung

7.1. Das Entgelt kann bei Vertragsabschluss oder Leistungsfertigstellung fällig sein. Anzahlungen für benötigtes Material, welches nicht lagernd ist, oder keine Sortimentsware ist, werden bei Vertragsabschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart.

7.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

7.3. Zahlungsmöglichkeiten bei Versand: PayPal, Debit- oder Kreditkarte, Banküberweisung. Zahlungsmöglichkeiten bei Abholung vor Ort: Barzahlung, Kartenzahlung (Debit- oder Kreditkarte). Suspension Lab behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

7.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Suspension Lab. Ungeachtet einer bereits erfolgten Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Suspension Lab.

7.5. Suspension Lab hat das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

7.6. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, hält der Vertragspartner die Ware treuhändig für Suspension Lab. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Vertragspartner Suspension Lab unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Kommt der Vertragspartner diesen Pflichten nicht nach, haftet er für den entstandenen Schaden.

7.7. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig.

7.8. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

7.9. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

7.10. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

7.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

7.12. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.

7.13. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

7.14. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

7.15. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 40.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

7.16. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Bezahlung eines Suspension Lab zustehenden Betrages zurück zu halten. Das Recht des Vertragspartners zur Aufrechnung mit Gegenforderungen aus der Rechtsbeziehung zu Suspension Lab wird ausgeschlossen, sofern diese Forderungen des Vertragspartners nicht schriftlich anerkannt werden, unbestritten sind oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, wir vereinbarte Anzahlungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.

8.2. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

8.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

9. Leistungsausführung

9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

9.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

9.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

9.5. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Insbesondere im Zuge der Leistungserbringung festgestellter Schäden oder irreparablen Zustand des Leistungsgegenstandes.

9.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

10. Stornierung von Werkstatt Terminen

10.1. Für Werkstatt Dienstleistungen (z. B. Service-, Reparatur- oder Tuning Arbeiten an Fahrrädern und Fahrwerkskomponenten) mit reserviertem Termin gelten ergänzend folgende Stornobedingungen:

10.2. Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich.

10.3. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum Termin, sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 75 €, zu verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.4. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.

 

11. Widerrufsrecht des Käufers (nur gültig für Verbraucher)

Der Käufer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die folgende Widerrufsbelehrung richtet sich an den Käufer und wird ihm im Rahmen der Abwicklung seiner Bestellung in Textform übermittelt. Für die Ausübung des Widerrufs kann der Käufer das unten wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden.

11.1. Widerrufsbelehrung

11.1.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Suspension Lab, Mail: service@suspension-lab.com) mittels unsers Online Widerrufformular (www.suspension-lab.com/wiederruf) oder einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

11.1.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.1.3. Bei der Bestellung von Handelsware gilt: Wird die Ware über das zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Maß hinaus genutzt, montiert oder beschädigt (z. B. durch Gebrauch am Fahrrad, Montage, Kratzer oder Verschmutzungen), kann ein angemessener Wertersatz verlangt werden.

11.1.4. Bei Bestellungen von Dienstleistungen, im Sinne des Werkstatt-, Reparatur- und Serviceangebots von Suspension Lab für Mountainbikes und Fahrwerkskomponenten (Federelementen von Mountainbikes), mit terminlicher Reservierung von Personal muss eine Frist von mindestens 5 Werktage zum kostenfreien Widerruf des Kaufvertrags eingehalten werden. Im Falle des Nichteinhalten dieser Frist behält sich der Unternehmer/Suspension Lab das Recht vor, eine Stornogebühr von 50% des Bestellungsbetrags einzuverlangen. Die Zahlung ist sofort fällig.

11.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

11.2.1. Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, sowie bei Sonderbestellungen außerhalb des angebotenen Standard Sortiments oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B.: Dämpfer- und Federgabel Service und Tunings, individuell angefertigte oder angepasste Produkte) oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde,

11.2.2. Zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

11.2.3. Generell sind Geschäfte zwischen Suspension Lab und anderen Unternehmen vom Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz ausgenommen.

11.3. Folgen des Widerrufs

11.3.1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Suspension Lab) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

11.4. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Suspension Lab, Lützowgasse 12, 1140 Wien;  Mail: service@suspension-lab.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: TT/MM/JJJJ
(*) Unzutreffendes streichen.

Ende des Muster-Widerrufsformulars

 12. Liefer- und Leistungsfristen

12.1. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.

12.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

12.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 8, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

12.4. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahme Obliegenheit hiervon unberührt bleibt.

12.5. Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Verzug hat der Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

12.6. Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit diese für den Vertragspartner zumutbar sind, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

13. Annahmeverzug

13.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nach beschaffen.

13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 12.4 zusteht.

13.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Brutto-Auftragswertes bei Dienstleistungen und in der Höhe von 5% bei Handelsprodukten ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen.

13.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

14.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung ist die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.

14.3. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine jeweiligen Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

14.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

14.5. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder die Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

14.6. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.

14.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

14.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

14.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.

14.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

15. Schutzrechte Dritter

15.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

15.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigkeit der Ansprüche ist offenkundig.

15.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

15.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

15.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.

15.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

16. Unser geistiges Eigentum

16.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

16.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

17. Reparaturversuche, Diagnose und vorgeschädigte Bauteile

17.1. Reparatur-, Wartungs- und Diagnosearbeiten an gebrauchten, verschlissenen, beschädigten oder in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkten Fahrrädern, Fahrwerkskomponenten (z. B. Federgabeln, Dämpfern oder Sattelstützen) sowie sonstigen Bauteilen erfolgen auf Grundlage des bei Auftragserteilung erkennbaren Zustands. Der tatsächliche technische Zustand kann jedoch häufig erst nach vollständiger Zerlegung beurteilt werden.

17.2. Der Auftrag umfasst insbesondere die Zerlegung, Reinigung, Prüfung, Vermessung, Fehlersuche, Dokumentation sowie den Zusammenbau oder – sofern erforderlich – die Empfehlung weiterer Maßnahmen.

17.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Suspension Lab keine Garantie oder Gewährleistung dafür übernimmt, dass eine Reparatur technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll oder eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere bei: verzogenen oder beschädigten Castings, Tauchrohren oder Gehäusen; korrodierten oder beschädigten Innenflächen; verschlissenen Beschichtungen; Materialermüdung, Rissen oder sonstigen Materialschäden; unsachgemäßen Vorarbeiten; Fremdreparaturen oder Tuningmaßnahmen; nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen; sowie allen Schäden oder Mängeln, die erst nach der Zerlegung erkennbar werden.

17.4. Werden während der Zerlegung weitere Mängel, erheblicher Verschleiß oder sicherheitsrelevante Schäden festgestellt, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, ist Suspension Lab berechtigt, den Kunden darüber zu informieren und vor Durchführung weiterer Arbeiten eine gesonderte Freigabe einzuholen.

17.5. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist, wird der Kunde darüber informiert. Suspension Lab ist in diesem Fall berechtigt, den Reparaturversuch abzubrechen.

17.6. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind unabhängig vom Reparaturerfolg kostenpflichtig. Dies umfasst insbesondere: Diagnose, Zerlegung, Reinigung, Prüfung und Vermessung, Fehlersuche, Dokumentation, Arbeitszeit, verwendete Schmierstoffe, Dichtungen und Kleinmaterialien, sowie alle bis dahin angefallenen sonstigen Aufwendungen.

17.7. Diese Leistungen sind auch dann vollständig zu vergüten, wenn: das Bauteil irreparabel ist, eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, ein Vorschaden oder Materialermüdung die Ursache des Defekts darstellt, der Kunde die Reparatur nach der Diagnose oder nach Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht durchführen lassen möchte, oder der Reparaturversuch aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abgebrochen wird.

17.8. Ein Reparaturversuch umfasst einen einmaligen Arbeitsdurchgang. Weitere Reparaturversuche, Nachbesserungen oder zusätzliche Arbeiten sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags und werden gesondert verrechnet.

17.9. Alle Risiken aus nicht erkennbaren Vorschäden, Materialermüdung, Korrosion, Verschleiß oder sonstigen bereits vorhandenen Beschädigungen trägt der Kunde. Für Folgeschäden, die auf derartige Vorschäden oder auf den alters- bzw. verschleißbedingten Zustand der Komponente zurückzuführen sind, übernimmt Suspension Lab keine Gewährleistung oder Haftung.

17.10. Suspension Lab ist berechtigt, den Zustand des Produkts, festgestellte Schäden, Verschleißerscheinungen sowie sämtliche relevanten Reparaturschritte fotografisch und/oder schriftlich zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient der Beweissicherung, der Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Arbeiten sowie der Abwicklung von Gewährleistungs-, Garantie- und Reklamationsfällen. Die angefertigten Fotos und Unterlagen können dem Kunden auf Wunsch oder soweit dies für die Abwicklung eines Gewährleistungs-, Garantie- oder Reklamationsfalls erforderlich ist, in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

17.11. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

18. Gewährleistung für Dienstleistungen

18.1. Die nachstehenden Regelungen gelten für alle von Suspension Lab durchgeführten Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrrädern und Fahrwerkskomponenten (z. B. Federgabeln, Dämpfern, Dropper-Posts).

18.2. Onlineformular für Garantie und Gewährleistungsanfragen: www.suspension-lab.com/warranty

18.3. Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe der Ware bzw. ab Abschluss der Dienstleistung. Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf, wird gemäß § 924 ABGB vermutet, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Diese gesetzliche Vermutung gilt insbesondere nicht für Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Abstreifer, Buchsen, Schmierstoffe, O-Ringe oder Luft- und Öldichtungen) sowie für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch natürlichen Verschleiß, Schmutzeintritt, Feuchtigkeit, Korrosion, Witterungseinflüsse, unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Pflege oder die Nichteinhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle verursacht wurden. In diesen Fällen obliegt dem Kunden der Nachweis, dass ein bereits bei Übergabe vorhandener Sachmangel und kein gewöhnlicher Verschleiß oder eine nachträgliche Beschädigung vorliegt. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche anfallenden Transportkosten sowie eine gegebenenfalls anfallende Überprüfungs- oder Bearbeitungspauschale gemäß aktueller Preisliste.

18.4. Dokumentation: Das ausgehändigte Service Protokoll bescheinigt den Zustand und die Funktion der Komponente zum Zeitpunkt der Übergabe. Im Zuge der Annahme, Prüfung oder Durchführung von Service-, Reparatur- oder Gewährleistungsarbeiten ist Suspension Lab berechtigt, den Zustand des Produkts sowie festgestellte Schäden, Mängel oder Verschleißerscheinungen digital zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Arbeiten sowie der Beweissicherung im Rahmen von Gewährleistungs-, Garantie- oder Reklamationsverfahren. Die angefertigten Fotos können dem Kunden auf Wunsch oder sofern dies für die Abwicklung eines Garantie-, Gewährleistungs- oder Reklamationsfalls erforderlich ist, in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

18.5. Die Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis eines Mangels dar.

18.6. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel, die auf eine unsachgemäße Ausführung des Service oder auf Montagefehler durch Suspension Lab zurückzuführen sind.

18.7. Von der Gewährleistung ausgenommen sind insbesondere:
– Verschleißteile wie Dichtungen, Abstreifer, O-Ringe, Buchsen, Führungen, Schmierstoffe oder Luft-/Öldichtungen.
– Normale Abnutzung und Verschleißerscheinungen die durch Nutzung entstehen.
– Schäden infolge von äußeren Einflüssen wie Schmutz, Staub, Feuchtigkeit, Hochdruckreinigung, Korrosion oder unsachgemäße Pflege, Lagerung oder Transport.
– Fehler durch unzureichende oder unterlassene Wartung nach Herstellervorgaben oder Service Empfehlungen.
– Unsachgemäße Handhabung, Montage oder Demontage durch den Kunden oder Dritte.
Derartige Erscheinungen gelten als betriebsbedingter Verschleiß, nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung.

18.8. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt regelmäßig zu reinigen und gemäß den Herstellervorgaben zu warten. Eine undichte oder schwergängige Funktion infolge von Schmutzeintritt, Staub oder Feuchtigkeit stellt keinen Gewährleistungsfall, sondern normalen Verschleiß dar.

18.9. Reklamationen werden nur akzeptiert, wenn das Produkt in sauberem Zustand und vollständig geliefert wird.

18.10. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 8 Werktagen) über unser Onlineformular: www.suspension-lab.com/warranty oder am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angaben der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden umgehend zu übergeben.

18.11. Eine etwaige weitere Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

18.12. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.

18.13. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen nur im Fall eines durch Suspension Lab verschuldeten Mangels zu Lasten von Suspension Lab. Ist die Ursache des beanstandeten Mangels kein Gewährleistungsfall, sind die Transportkosten vom Kunden zu tragen.

18.14. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

18.15. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

18.16. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

18.17. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Gewährleistungspflicht mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Ersatzlieferung.

18.18. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Standort des Verkäufers (Suspension Lab). Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Ware an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort erhöhen. Der Verkäufer kann dem Vertragspartner derartige Mehrkosten in Rechnung stellen. Der Käufer kann diese Kosten nur im Rahmen des Schadensersatzes geltend machen.

18.19. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

18.20. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

18.21. Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Vertragspartner oder in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden, unterliegen nicht der Gewährleistung durch Suspension Lab.

18.22. Keinen Mangel begründet den Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegten Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 8. nicht nachkommt.

18.23. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.

18.24. Bei Teilreparatur und Austausch von Baugruppen besteht Gewährleistung auf das ausgetauschte Bauteil gemäß gesetzlicher Bestimmungen. Die Haftung für Folgeschäden oder bereits vorher vorhandene Mängel an anderen Baugruppen ist ausgeschlossen.

19. Gewährleistung für Handelsware

19.1. Suspension Lab vertreibt neben eigenen Serviceleistungen auch Handelsware (z.B. Ersatzteile, Komponenten, Werkzeuge und Zubehör) verschiedener Hersteller. Für diese Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 922 ff. ABGB.

19.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 24 Monate ab Übergabe der Ware, für Unternehmen 6 Monate. Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art des Mangels unvereinbar ist (§ 924 ABGB).

19.3. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Sachmängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Sie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder Verwendung, mangelhafte Pflege, Veränderung durch den Käufer oder Dritte oder normale Abnutzung und Verschleiß entstehen.

19.4. Soweit die Ware eine Herstellergarantie enthält, werden die daraus resultierenden Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend gemacht. Suspension Lab übernimmt keine Garantie im eigenen Namen und haftet nicht für Garantiezusagen Dritter.

19.5. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

19.6. Nutzen sie einfach unser Onlineformular für Garantie- und Gewährleistungsanfragen unter: www.suspension-lab.com/warranty

20. Haftung

20.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.

20.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

20.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.

20.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

20.5. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

20.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für die Unterlassung notwendiger Wartungen.

20.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

20.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Wiederverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.

21. Salvatorische Klausel

21.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

21.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon, eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

22. Allgemeines

22.1. Es gilt österreichisches Recht.

22.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

22.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Österreich / Wien).

22.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

22.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder anderen relevanten Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bzw. via E-Mail bekannt zu geben.

 

23. Kontaktinformationen

Suspension Lab
Lützowgasse 12, 1140 Wien
Tel.: +43(0)1 929 11 22
Mail: office@suspension-lab.com

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Händler

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei Auslegungsfragen, Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung verbindlich.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden für Verkäufe an Verbraucher (im Folgenden „Vertragspartner“) Anwendung.

1.2. „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist ein Verbraucher, eine natürliche Person, die bei der Bestellung nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, sondern zu privaten Zwecken handelt.

1.3. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.suspension-lab.com/agb) und auch an den Vertragspartner übermittelt.

1.4. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Suspension Lab und dem Vertragspartner unter Ausschluss aller sonstigen vom Vertragspartner verwendeten Bestimmungen und ungeachtet aller besonderen oder allgemeinen Bedingungen, die allenfalls auf der Bestellung oder auf anderen Dokumenten des Vertragspartners aufscheinen. Sie sind verbindlich für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.5. Zur Rechtsbeziehung zwischen Suspension Lab und dem Vertragspartner zählen insbesondere Verträge über Reparaturen, Servicierung und Umbauten an Fahrrädern, Fahrradkomponenten, Federgabeln und Dämpfern, sowie Verträge über den Verkauf von Fahrrädern und Zubehör, ungeachtet dessen ob es sich um aktuelle oder künftige Geschäftsbeziehungen handelt. Wir kontrahieren ausschließlich unter der Zugrundelegung unserer AGB.

1.6. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen der Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.7. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Suspension Lab sind stets unverbindlich und können ohne Vorankündigung durch das Suspension Lab abgeändert werden, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform (einschließlich E-Mail) als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen des Vertragspartners gelten nur dann als von Suspension Lab angenommen, wenn sie von Suspension Lab ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt werden.

2.2. Die Bestellung des Vertragspartners stellt ein Angebot an Suspension Lab zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Nach Absenden der Bestellung erhält der Vertragspartner eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung bei Suspension Lab. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Suspension Lab in Textform (einschließlich E-Mail) verbindlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.

2.3. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.4. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.5. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr (unverbindlich) erstellt und sind entgeltlich. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

2.6. Pläne, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2.7. Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

 

3. Preise

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.2. Unsere Preise decken den Serviceaufwand und die dazu benötigten Dichtungen und Schmierstoffe. Im Falle eines Defekts ist mit zusätzlichen Reparaturkosten zu rechnen. Die Durchführung erfolgt nach Absprache. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn Vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial (ausgetauschte defekte oder verschlissene Teile) im Zuge von Fahrrad Reparaturen wird von Suspension Lab veranlasst. Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab Fotos der schadhaften Komponenten zu. Eine Rückgabe der Altteile ist auf ausdrücklichen Wunsch vor Beginn der Reparatur möglich. Werden wir gesondert mit der Entsorgung von größeren Mengen oder größeren Gegenständen beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen, zu vergüten.

3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

 

4. Gutscheine

4.1. Wertgutscheine sind vom Kunden entgeltlich erworbene Gutscheine mit einem bestimmten Geldwert und sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, sofern auf dem Gutschein keine längere Gültigkeitsdauer angegeben ist.

4.2. Promotion Gutscheine werden unentgeltlich im Rahmen zeitlich begrenzter Werbe- oder Verkaufsaktionen ausgegeben. Sie können ausschließlich innerhalb des für die jeweilige Aktion vorgesehenen Zeitraums eingelöst werden. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Aktionsbedingungen. Eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Gültigkeit sind ausgeschlossen und können pro Bestellung grundsätzlich nur einmal eingelöst werden, sofern in den Aktionsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist.

4.3. Gutscheine können für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von Suspension Lab eingelöst werden, sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes vermerkt ist.

4.4. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.

4.5. Restguthaben bleiben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Gutscheins erhalten.

4.6. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung besteht kein Anspruch auf Ersatz des Gutscheins.

4.7. Gutscheine sind übertragbar, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist.

 

5. Versandkosten

5.1. Der Kunde trägt die Kosten für Versand und Verpackung ab dem Ort der Niederlassung der Firma Suspension Lab.

5.2. Die Versandkosten findet der Kunde unter: www.suspension-lab.com/shipping

5.3. Transport- und Versandkosten bei Reklamationen: Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsfalls übernimmt Suspension Lab die erforderlichen Versand- und Transportkosten für den Rückversand der reparierten oder ausgetauschten Ware an den Kunden. Die Übergabe bzw. Einsendung der zu reklamierenden Ware an Suspension Lab erfolgt auf Kosten und Organisation des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Beigestellte Ware

6.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.

6.2. Solche vom Kunden beigestellten Geräte und sonstigen Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

 

7. Zahlung

7.1. Das Entgelt kann bei Vertragsabschluss oder Leistungsfertigstellung fällig sein. Anzahlungen für benötigtes Material, welches nicht lagernd ist, oder keine Sortimentsware ist, werden bei Vertragsabschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart.

7.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

7.3. Zahlungsmöglichkeiten bei Versand: PayPal, Debit- oder Kreditkarte, Banküberweisung. Zahlungsmöglichkeiten bei Abholung vor Ort: Barzahlung, Kartenzahlung (Debit- oder Kreditkarte). Suspension Lab behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

7.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Suspension Lab. Ungeachtet einer bereits erfolgten Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Suspension Lab.

7.5. Suspension Lab hat das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

7.6. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, hält der Vertragspartner die Ware treuhändig für Suspension Lab. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Vertragspartner Suspension Lab unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Kommt der Vertragspartner diesen Pflichten nicht nach, haftet er für den entstandenen Schaden.

7.7. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig.

7.8. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

7.9. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

7.10. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

7.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

7.12. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.

7.13. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

7.14. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

7.15. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 40.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

7.16. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Bezahlung eines Suspension Lab zustehenden Betrages zurück zu halten. Das Recht des Vertragspartners zur Aufrechnung mit Gegenforderungen aus der Rechtsbeziehung zu Suspension Lab wird ausgeschlossen, sofern diese Forderungen des Vertragspartners nicht schriftlich anerkannt werden, unbestritten sind oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, wir vereinbarte Anzahlungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.

8.2. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

8.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

9. Leistungsausführung

9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

9.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

9.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

9.5. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Insbesondere im Zuge der Leistungserbringung festgestellter Schäden oder irreparablen Zustand des Leistungsgegenstandes.

9.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

10. Stornierung von Werkstatt Terminen

10.1. Für Werkstatt Dienstleistungen (z. B. Service-, Reparatur- oder Tuning Arbeiten an Fahrrädern und Fahrwerkskomponenten) mit reserviertem Termin gelten ergänzend folgende Stornobedingungen:

10.2. Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich.

10.3. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum Termin, sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 75 €, zu verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.4. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt.

 

11. Widerrufsrecht des Käufers (nur gültig für Verbraucher)

Der Käufer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die folgende Widerrufsbelehrung richtet sich an den Käufer und wird ihm im Rahmen der Abwicklung seiner Bestellung in Textform übermittelt. Für die Ausübung des Widerrufs kann der Käufer das unten wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden.

11.1. Widerrufsbelehrung

11.1.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Suspension Lab, Mail: service@suspension-lab.com) mittels unsers Online Widerrufformular (www.suspension-lab.com/wiederruf) oder einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

11.1.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.1.3. Bei der Bestellung von Handelsware gilt: Wird die Ware über das zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Maß hinaus genutzt, montiert oder beschädigt (z. B. durch Gebrauch am Fahrrad, Montage, Kratzer oder Verschmutzungen), kann ein angemessener Wertersatz verlangt werden.

11.1.4. Bei Bestellungen von Dienstleistungen, im Sinne des Werkstatt-, Reparatur- und Serviceangebots von Suspension Lab für Mountainbikes und Fahrwerkskomponenten (Federelementen von Mountainbikes), mit terminlicher Reservierung von Personal muss eine Frist von mindestens 5 Werktage zum kostenfreien Widerruf des Kaufvertrags eingehalten werden. Im Falle des Nichteinhalten dieser Frist behält sich der Unternehmer/Suspension Lab das Recht vor, eine Stornogebühr von 50% des Bestellungsbetrags einzuverlangen. Die Zahlung ist sofort fällig.

11.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

11.2.1. Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, sowie bei Sonderbestellungen außerhalb des angebotenen Standard Sortiments oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B.: Dämpfer- und Federgabel Service und Tunings, individuell angefertigte oder angepasste Produkte) oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde,

11.2.2. Zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

11.2.3. Generell sind Geschäfte zwischen Suspension Lab und anderen Unternehmen vom Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz ausgenommen.

11.3. Folgen des Widerrufs

11.3.1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Suspension Lab) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

11.4. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Suspension Lab, Lützowgasse 12, 1140 Wien;  Mail: service@suspension-lab.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: TT/MM/JJJJ
(*) Unzutreffendes streichen.

Ende des Muster-Widerrufsformulars

 12. Liefer- und Leistungsfristen

12.1. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.

12.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

12.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 8, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

12.4. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahme Obliegenheit hiervon unberührt bleibt.

12.5. Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Verzug hat der Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

12.6. Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit diese für den Vertragspartner zumutbar sind, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

13. Annahmeverzug

13.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nach beschaffen.

13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 12.4 zusteht.

13.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Brutto-Auftragswertes bei Dienstleistungen und in der Höhe von 5% bei Handelsprodukten ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen.

13.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

14.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung ist die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.

14.3. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine jeweiligen Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er uns alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

14.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

14.5. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder die Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

14.6. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.

14.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

14.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

14.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.

14.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

15. Schutzrechte Dritter

15.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

15.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigkeit der Ansprüche ist offenkundig.

15.3. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.

15.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

15.5. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.

15.6. Wir sind berechtigt, für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

16. Unser geistiges Eigentum

16.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

16.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

17. Reparaturversuche, Diagnose und vorgeschädigte Bauteile

17.1. Reparatur-, Wartungs- und Diagnosearbeiten an gebrauchten, verschlissenen, beschädigten oder in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkten Fahrrädern, Fahrwerkskomponenten (z. B. Federgabeln, Dämpfern oder Sattelstützen) sowie sonstigen Bauteilen erfolgen auf Grundlage des bei Auftragserteilung erkennbaren Zustands. Der tatsächliche technische Zustand kann jedoch häufig erst nach vollständiger Zerlegung beurteilt werden.

17.2. Der Auftrag umfasst insbesondere die Zerlegung, Reinigung, Prüfung, Vermessung, Fehlersuche, Dokumentation sowie den Zusammenbau oder – sofern erforderlich – die Empfehlung weiterer Maßnahmen.

17.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Suspension Lab keine Garantie oder Gewährleistung dafür übernimmt, dass eine Reparatur technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll oder eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere bei: verzogenen oder beschädigten Castings, Tauchrohren oder Gehäusen; korrodierten oder beschädigten Innenflächen; verschlissenen Beschichtungen; Materialermüdung, Rissen oder sonstigen Materialschäden; unsachgemäßen Vorarbeiten; Fremdreparaturen oder Tuningmaßnahmen; nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen; sowie allen Schäden oder Mängeln, die erst nach der Zerlegung erkennbar werden.

17.4. Werden während der Zerlegung weitere Mängel, erheblicher Verschleiß oder sicherheitsrelevante Schäden festgestellt, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, ist Suspension Lab berechtigt, den Kunden darüber zu informieren und vor Durchführung weiterer Arbeiten eine gesonderte Freigabe einzuholen.

17.5. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist, wird der Kunde darüber informiert. Suspension Lab ist in diesem Fall berechtigt, den Reparaturversuch abzubrechen.

17.6. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind unabhängig vom Reparaturerfolg kostenpflichtig. Dies umfasst insbesondere: Diagnose, Zerlegung, Reinigung, Prüfung und Vermessung, Fehlersuche, Dokumentation, Arbeitszeit, verwendete Schmierstoffe, Dichtungen und Kleinmaterialien, sowie alle bis dahin angefallenen sonstigen Aufwendungen.

17.7. Diese Leistungen sind auch dann vollständig zu vergüten, wenn: das Bauteil irreparabel ist, eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, ein Vorschaden oder Materialermüdung die Ursache des Defekts darstellt, der Kunde die Reparatur nach der Diagnose oder nach Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht durchführen lassen möchte, oder der Reparaturversuch aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abgebrochen wird.

17.8. Ein Reparaturversuch umfasst einen einmaligen Arbeitsdurchgang. Weitere Reparaturversuche, Nachbesserungen oder zusätzliche Arbeiten sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags und werden gesondert verrechnet.

17.9. Alle Risiken aus nicht erkennbaren Vorschäden, Materialermüdung, Korrosion, Verschleiß oder sonstigen bereits vorhandenen Beschädigungen trägt der Kunde. Für Folgeschäden, die auf derartige Vorschäden oder auf den alters- bzw. verschleißbedingten Zustand der Komponente zurückzuführen sind, übernimmt Suspension Lab keine Gewährleistung oder Haftung.

17.10. Suspension Lab ist berechtigt, den Zustand des Produkts, festgestellte Schäden, Verschleißerscheinungen sowie sämtliche relevanten Reparaturschritte fotografisch und/oder schriftlich zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient der Beweissicherung, der Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Arbeiten sowie der Abwicklung von Gewährleistungs-, Garantie- und Reklamationsfällen. Die angefertigten Fotos und Unterlagen können dem Kunden auf Wunsch oder soweit dies für die Abwicklung eines Gewährleistungs-, Garantie- oder Reklamationsfalls erforderlich ist, in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

17.11. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

18. Gewährleistung für Dienstleistungen

18.1. Die nachstehenden Regelungen gelten für alle von Suspension Lab durchgeführten Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrrädern und Fahrwerkskomponenten (z. B. Federgabeln, Dämpfern, Dropper-Posts).

18.2. Onlineformular für Garantie und Gewährleistungsanfragen: www.suspension-lab.com/warranty

18.3. Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe der Ware bzw. ab Abschluss der Dienstleistung. Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf, wird gemäß § 924 ABGB vermutet, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Diese gesetzliche Vermutung gilt insbesondere nicht für Verschleißteile (z. B. Dichtungen, Abstreifer, Buchsen, Schmierstoffe, O-Ringe oder Luft- und Öldichtungen) sowie für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch natürlichen Verschleiß, Schmutzeintritt, Feuchtigkeit, Korrosion, Witterungseinflüsse, unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Pflege oder die Nichteinhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle verursacht wurden. In diesen Fällen obliegt dem Kunden der Nachweis, dass ein bereits bei Übergabe vorhandener Sachmangel und kein gewöhnlicher Verschleiß oder eine nachträgliche Beschädigung vorliegt. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche anfallenden Transportkosten sowie eine gegebenenfalls anfallende Überprüfungs- oder Bearbeitungspauschale gemäß aktueller Preisliste.

18.4. Dokumentation: Das ausgehändigte Service Protokoll bescheinigt den Zustand und die Funktion der Komponente zum Zeitpunkt der Übergabe. Im Zuge der Annahme, Prüfung oder Durchführung von Service-, Reparatur- oder Gewährleistungsarbeiten ist Suspension Lab berechtigt, den Zustand des Produkts sowie festgestellte Schäden, Mängel oder Verschleißerscheinungen digital zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Arbeiten sowie der Beweissicherung im Rahmen von Gewährleistungs-, Garantie- oder Reklamationsverfahren. Die angefertigten Fotos können dem Kunden auf Wunsch oder sofern dies für die Abwicklung eines Garantie-, Gewährleistungs- oder Reklamationsfalls erforderlich ist, in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

18.5. Die Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis eines Mangels dar.

18.6. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Mängel, die auf eine unsachgemäße Ausführung des Service oder auf Montagefehler durch Suspension Lab zurückzuführen sind.

18.7. Von der Gewährleistung ausgenommen sind insbesondere:
– Verschleißteile wie Dichtungen, Abstreifer, O-Ringe, Buchsen, Führungen, Schmierstoffe oder Luft-/Öldichtungen.
– Normale Abnutzung und Verschleißerscheinungen die durch Nutzung entstehen.
– Schäden infolge von äußeren Einflüssen wie Schmutz, Staub, Feuchtigkeit, Hochdruckreinigung, Korrosion oder unsachgemäße Pflege, Lagerung oder Transport.
– Fehler durch unzureichende oder unterlassene Wartung nach Herstellervorgaben oder Service Empfehlungen.
– Unsachgemäße Handhabung, Montage oder Demontage durch den Kunden oder Dritte.
Derartige Erscheinungen gelten als betriebsbedingter Verschleiß, nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung.

18.8. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt regelmäßig zu reinigen und gemäß den Herstellervorgaben zu warten. Eine undichte oder schwergängige Funktion infolge von Schmutzeintritt, Staub oder Feuchtigkeit stellt keinen Gewährleistungsfall, sondern normalen Verschleiß dar.

18.9. Reklamationen werden nur akzeptiert, wenn das Produkt in sauberem Zustand und vollständig geliefert wird.

18.10. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 8 Werktagen) über unser Onlineformular: www.suspension-lab.com/warranty oder am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angaben der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden umgehend zu übergeben.

18.11. Eine etwaige weitere Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

18.12. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.

18.13. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen nur im Fall eines durch Suspension Lab verschuldeten Mangels zu Lasten von Suspension Lab. Ist die Ursache des beanstandeten Mangels kein Gewährleistungsfall, sind die Transportkosten vom Kunden zu tragen.

18.14. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

18.15. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

18.16. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

18.17. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Gewährleistungspflicht mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Ersatzlieferung.

18.18. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Standort des Verkäufers (Suspension Lab). Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Ware an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort erhöhen. Der Verkäufer kann dem Vertragspartner derartige Mehrkosten in Rechnung stellen. Der Käufer kann diese Kosten nur im Rahmen des Schadensersatzes geltend machen.

18.19. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

18.20. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

18.21. Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Vertragspartner oder in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden, unterliegen nicht der Gewährleistung durch Suspension Lab.

18.22. Keinen Mangel begründet den Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegten Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 8. nicht nachkommt.

18.23. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.

18.24. Bei Teilreparatur und Austausch von Baugruppen besteht Gewährleistung auf das ausgetauschte Bauteil gemäß gesetzlicher Bestimmungen. Die Haftung für Folgeschäden oder bereits vorher vorhandene Mängel an anderen Baugruppen ist ausgeschlossen.

19. Gewährleistung für Handelsware

19.1. Suspension Lab vertreibt neben eigenen Serviceleistungen auch Handelsware (z.B. Ersatzteile, Komponenten, Werkzeuge und Zubehör) verschiedener Hersteller. Für diese Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 922 ff. ABGB.

19.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 24 Monate ab Übergabe der Ware, für Unternehmen 6 Monate. Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art des Mangels unvereinbar ist (§ 924 ABGB).

19.3. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Sachmängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Sie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder Verwendung, mangelhafte Pflege, Veränderung durch den Käufer oder Dritte oder normale Abnutzung und Verschleiß entstehen.

19.4. Soweit die Ware eine Herstellergarantie enthält, werden die daraus resultierenden Ansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend gemacht. Suspension Lab übernimmt keine Garantie im eigenen Namen und haftet nicht für Garantiezusagen Dritter.

19.5. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

19.6. Nutzen sie einfach unser Onlineformular für Garantie- und Gewährleistungsanfragen unter: www.suspension-lab.com/warranty

20. Haftung

20.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.

20.2. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

20.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.

20.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

20.5. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

20.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für die Unterlassung notwendiger Wartungen.

20.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

20.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Wiederverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.

21. Salvatorische Klausel

21.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

21.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon, eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

22. Allgemeines

22.1. Es gilt österreichisches Recht.

22.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

22.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Österreich / Wien).

22.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

22.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder anderen relevanten Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bzw. via E-Mail bekannt zu geben.

 

23. Kontaktinformationen

Suspension Lab
Lützowgasse 12, 1140 Wien
Tel.: +43(0)1 929 11 22
Mail: office@suspension-lab.com